Kleine Hilfe ...

   ... kann Großes bewirken


Über die Stiftung

Die Stiftung “Kleine Hilfe” wurde zum Ende des Jahres 2008 von den Zwillingsbrüdern Klaus und Ralf Taupert als Stifter mit dem Sitz in München errichtet.


Anläßlich ihres 40. Geburtstags im Dezember 2008 haben sie sich entschlossen, eine gemeinnützige Institution ins Leben zu rufen, die sich im Wesentlichen um die Belange von Familie, Kindern und Jugendlichen in München und Umgebung kümmern soll.


Etwas Persönliches:


Wer einen starken Familienzusammenhalt und gegenseitige Rücksichtnahme erlebt, erkennt das wahre Geschenk, das einem das Leben bereithält.


Wir danken unserer Familie für alles, was sie für uns getan hat und für uns tut.


Möge die Stiftung “Kleine Hilfe” dieses Geschenk an möglichst viele Menschen weitergeben.





Unser Stiftungsteam

Klaus Taupert Stiftungsvorstand

Klaus Taupert

Stiftungsvorstand

Ralf Taupert Stiftungsvorstand

Ralf Taupert

Stiftungsvorstand

Karin Taupert

Büroleitung und Projektplanung

Auszug aus der Satzung


Die Stiftung “Kleine Hilfe” ist selbstlos und uneigennützig tätig. Besonderes Augenmerk wird auf die Unterstützung der persönlichen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen gelegt.


Die mit Stiftungsgeschäft vom 25.September 2008 errichtete Stiftung “Kleine Hilfe” mit Sitz in München wurde am 05. November 2008 durch die Regierung von Oberbayern als Stiftungsaufsichtsbehörde als rechtsfähig anerkannt.

Sie ist bestrebt, mit ihren Vermögenserträgen, den ihr zugewendeten Geld- und Sachspenden und dem Einsatz von ehrenamtlichen Helfern, das übergeordnete Stiftungsmotto in reale Projekte umzusetzen.


§ 2 Stiftungszweck


1. Zweck der Stiftung ist

a) die Förderung von Bildung und Erziehung,
b) die Förderung der Jugendhilfe,
c) die Förderung des Sports und
d) die Förderung des Schutzes der Familie.


2. Der Stiftungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:


a) die finanzielle Unterstützung von Sportvereinen, Schulen, Musikschulen,
Kindergärten und kirchlicher Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit,

b) die Unterstützung bedürftiger Familien zur Finanzierung schulischer und außerschulischer Aktivitäten,

c) die Finanzierung von Freizeitaktivitäten von Kindern und Jugendlichen,

d) die Bekämpfung des Drogenmissbrauchs von Kindern und Jugendlichen,

e) die Förderung aller Vorhaben, die geeignet sind, den Satzungszweck zu verwirklichen.

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